Wir sind Ihr externer
Datenschutzbeauftragter

Gestärkt durch die Expertise einer
im Datenschutzrecht führenden Kanzlei.

Gestärkt durch die Expertise einer
im Datenschutzrecht führenden Kanzlei.

Sprechen Sie mit uns
Wir verstehen uns als Wegbereiter für Ihre Compliance, nicht als Hindernis. Unsere Beratung ist rechtlich präzise, strategisch weitsichtig, technisch fundiert und dabei stets auf Ihre Realitäten zugeschnitten. Das Ergebnis: Bei uns sind Sie gut aufgehoben. Und das in bester Gesellschaft.

Warum ein externer Datenschutzberauftrager?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bündelt tiefgreifende Expertise und die im Unternehmen oft fehlende aber notwendige, objektive Sicht

Sie profitieren bei uns von branchenübergreifender Erfahrung und entlasten zugleich eigene Ressourcen für das Kerngeschäft, sodass Sie effektiv Ihre Datenschutz-Risiken minimieren können.

Warum OC Services?

Wir glauben nicht an Standardlösungen, sondern übersetzen auch komplexe Anforderungen in verständliche und umsetzbare Handlungsempfehlungen.

Der direkte Zugang zum Know-how von Osborne Clarke, einer international führenden Kanzlei in der Beratung zum Datenschutzrecht, sorgt dabei für eine umfassende und jederzeit verlässliche Betreuung.

Datenschutz-Themen

Bei diesen Themen untersützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter.

Compliance-Anforderungen

Die grundlegenden Anforderungen für Ihr Unternehmen.
Datenschutz-Management
Ein systematisches Datenschutz-Management ist die Basis für nachweisbare Compliance gemäß DSGVO. Wir beraten Sie umfassend beim Aufbau eines effektiven Managementsystems (DSMS), bei der Entwicklung interner Richtlinien und Prozesse sowie der Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten, um die rechtlichen Anforderungen strukturiert zu erfüllen.
Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
Die Rechenschaftspflicht der DSGVO verlangt den Nachweis der Compliance. Wir beraten Sie maßgeblich bei der Erfüllung Ihrer Dokumentationspflichten, insbesondere bei der methodischen Erstellung, Prüfung und kontinuierlichen Pflege Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) als zentrales Nachweisinstrument.
Rechtsgrundlagen
Jede Datenverarbeitung bedarf einer Rechtsgrundlage. Wir beraten Sie bei der Prüfung und Bestimmung der einschlägigen Rechtsgrundlagen für Ihre Prozesse, insbesondere bei der komplexen Anwendung des berechtigten Interesses inklusive der Durchführung von Interessenabwägungen.
Datentransfers
Die Weitergabe von Daten an Dienstleister, im Konzern oder in Drittländer unterliegt strengen Regeln. Wir beraten Sie zur Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV), zur Absicherung von Drittlandtransfers und zur datenschutzrechtlichen Strukturierung Ihrer Datenflüsse, um die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Informations- und Transparenzpflichten
Transparenz ist ein zentrales Gebot der DSGVO. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Datenschutzerklärungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 DSGVO vollständig, korrekt und verständlich erfüllen.
Betroffenenrechte
Die frist- und sachgerechte Erfüllung der Betroffenenrechte nach DSGVO ist unerlässlich. Wir beraten Sie bei der Entwicklung effizienter interner Prozesse, unterstützen bei der Erstellung von Antwortmustern und stehen Ihnen bei der Bewertung komplexer Anfragen zur Seite, um Risiken zu minimieren.
Datensicherheit und
Risiko-Management
Ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau ist gemäß Art. 32 DSGVO Pflicht. Wir beraten Sie bei der Bewertung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahme), bei der Durchführung von Risikobewertungen und begleiten Sie fachkundig bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Datenschutzvorfälle
Ein strukturierter Umgang mit Datenpannen ist entscheidend, um Risiken zu minimieren. Wir beraten Sie präventiv bei der Erstellung von Notfallplänen und unterstützen Sie im Ernstfall bei der Bewertung des Vorfalls sowie bei der Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber Behörden und Betroffenen.
Löschung und Aufbewahrung
Der Grundsatz der Speicherbegrenzung erfordert ein strukturiertes Löschkonzept. Wir beraten Sie bei der Entwicklung von Löschkonzepten, der Definition von Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung gesetzlicher Pflichten und der Implementierung von Prozessen zur nachweisbaren Datenlöschung.

Relevante Gesetze im Blick

Unsere Expertise über die DSGVO hinaus ermöglicht es uns, Sie datenschutzrechtlich stets ganzheitlich zu beraten.

DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung – die EU-weite Basis für den Schutz personenbezogener Daten und das Kernstück unserer täglichen Arbeit.

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz – ergänzt und konkretisiert die DSGVO in Deutschland, z. B. im Beschäftigungskontext.

TDDDG

Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz – regelt den Schutz der Privatsphäre, z. B. bei Cookies und Tracking-Tools.

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – enthält einige datenschutzrechtlich relevante Einschränkungen für Werbung.
OC Services berät Sie zum breiten Spektrum relevanter europäischer und deutscher Datenschutzgesetze.
Die DSGVO steht selten allein. Nationale Gesetze wie das BDSG und TDDDG schaffen ein komplexes Geflecht aus sich überlagernden Pflichten.
Wir betrachten dieses Gesamtbild, damit Ihre Compliance-Maßnahmen nicht nur punktuell richtig, sondern systemisch wirksam sind.

Umfassende Branchenkompetenz

Vom Gesundheitswesen über die Versicherungsbranche bis ins produzierende Gewerbe: Wir verstehen die spezifischen Anforderungen Ihres Geschäftsfeldes.
Im Datenschutzrecht sind branchenspezifische Details ausschlaggebend.
Ob Gesundheitswesen, E-Commerce, produzierendes Gewerbe oder KRITIS – wir verstehen Ihre Prozesslandschaften und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Nuancen.
Auf dieser Basis entwickeln wir für Sie individuelle und wirksame Lösungen, die den spezifischen Anforderungen Ihres Sektors gerecht werden und Compliance nachhaltig sichern.

Unser Weg für Ihre Compliance

Entdecken Sie unseren Ansatz: Keine Templates, sondern ein strukturierter Weg für Ihre Datenschutz-Themen. Vom ersten Verständnis bis zur wirksamen Compliance.

Verstehen

Wir beginnen mit einem intensiven Austausch um Ihre individuellen Anforderungen und Prozesse zu verstehen.

Analysieren

Nach einer detaillierten Analyse Ihrer Strukturen entwickeln wir für Sie konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen.

Implementieren

Bei der Umsetzung und Implementierung der Maßnahmen unterstützen wir Sie aktiv und partnerschaftlich.

Beraten

Wir überwachen Ihre Datenschutz-Compliance und beraten proaktiv zu neuen rechtlichen Entwicklungen.

OC Services ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Datenschutz-Themen; nach innen und nach außen

Als externer Datenschutzbeauftragter („DSB“) ist die OC Services („OCS“) der zentrale Ansprechpartner nach innen und außen, fördert den gelebten Datenschutz und stärkt dadurch das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter. Verstehen Sie uns als Ihren unabhängigen Experten im Unternehmenskontext für eine nachhaltige Compliance.

Synergieeffekte wirtschaftlich nutzen: optional ergänzende Rechtsberatung durch Osborne Clarke

Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Rechtsgestaltung, zum Beispiel von Verträgen? Diese Leistung erbringen gerne die Kollegen unserer Muttergesellschaft Osborne Clarke („OC“) . Durch diese enge Abstimmung und klare Aufgabenteilung erhalten Sie nach Wunsch und im Bedarfsfall beides: praxisnahe DSB-Unterstützung durch die OCS und Rechtsberatung sowie anwaltliche Vertretrung durch OC.

Häufig gestellte Fragen

Kommerzielles

Nein. Unsere Verträge haben keine Mindestlaufzeit und sind mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten basiert auf einem tiefen Vertrauensverhältnis. Wir möchten, dass Sie aus Überzeugung mit uns zusammenarbeiten, nicht aufgrund vertraglicher Bindungen. Passt es für Sie nicht, sollen Sie die Freiheit haben, die Zusammenarbeit unkompliziert zu beenden.

Wir arbeiten transparent auf der Grundlage fester monatlicher Stundenkontingente, die wir individuell auf Ihren Bedarf abstimmen. Feste Preisstufen oder starre Pakete wie "Basic" oder "Premium" halten wir für nicht zielführend, da jedes Unternehmen einzigartige Anforderungen hat. Im Vorfeld unserer Zusammenarbeit besprechen wir detailliert Ihre Situation und Ihre Ziele, um genau zu verstehen, wo Sie datenschutzrechtlich stehen und mit welchem Stundenkontingent wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Gerne sind wir auch für die gesamte Unternehmensgruppe Ihr externer Datenschutzbeauftrager und greifen dabei auf unsere langjährige Erfahrung in der Beratung komplexer Konzernstrukturen zurück.

Organisatorisches

Unsere Beratung sowie die Erstellung aller notwendigen Dokumente erfolgen wahlweise auf Deutsch oder Englisch.

Unsere Beratung ist primär auf eine flexible und effiziente Remote-Zusammenarbeit ausgelegt, um Ihnen kurze Kommunikationswege und schnelle Reaktionszeiten zu ermöglichen. Selbstverständlich kommen wir im Rahmen unserer Beauftragung aber auch gerne für Termine wie Kick-off-Workshops, Audits oder Schulungen zu Ihnen vor Ort. Sie sind natürlich auch jederzeit herzlich in unseren Räumlichkeiten in Köln willkommen.

Ja. Durch unseren bewährten "Remote-First"-Ansatz beraten wir Unternehmen effizient und ohne geografische Einschränkungen in ganz Deutschland und darüber hinaus.

Inhaltliches

Die Pflicht zur Benennung eines DSB besteht insbesondere dann, wenn die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten) oder in der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen liegt. Ein DSB ist zudem in der Regel dann erforderlich, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht kann die freiwillige Benennung eines DSB eine sinnvolle Maßnahme sein, um Risiken zu minimieren.

Um Sie bestmöglich beraten zu können, ist es für uns entscheidend, Ihr Unternehmen, Ihre Prozesse und Ihre Ziele genau zu verstehen. Üblicherweise verschaffen wir uns im Rahmen des initialen Kickoffs einen Überblick über Ihre Organisationsstruktur, eingesetzte IT-Systeme und Dienstleister sowie Ihre zentralen Datenverarbeitungsvorgänge. Bereits vorhandene Dokumentationen wie Richtlinien oder Verträge sind dabei sehr hilfreich.

Selbstverständlich ist dies kein starrer Prozess: Verfügen Sie bereits über eine hohe Datenschutzreife, passen wir unser Vorgehen an und steigen auf Wunsch direkt in die Beratung spezifischer Detailfragen ein.

Sofern für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Benennungspflicht besteht, kann das Fehlen eines Datenschutzbeauftragten verschiedene unternehmerische Risiken nach sich ziehen. Intern fehlt Ihnen die zentrale, fachkundige Anlaufstelle, die den Überblick über komplexe datenschutzrechtliche Anforderungen behält und Sie bei der Risikobewertung unterstützt. Nach außen hin kann dies die Wahrscheinlichkeit für aufsichtsbehördliche Maßnahmen, einschließlich der Verhängung von Bußgeldern, erhöhen. Zudem ist ein benannter DSB auch ein wichtiges Vertrauenssignal an Kunden und Geschäftspartner.

Dr. Marc Störing
Geschäftsführer
Certified Information Privacy Professional, CIPP/E
+49 175 930 555 1 marc.stoering@osborneclarke-services.com
OC Services GmbH, Innere Kanalstr. 15, 50823 Köln, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 92393
Geschäftsführer: Carsten Schneider, Gereon Abendroth, Dr. Marc Störing