Nein. Unsere Verträge haben keine Mindestlaufzeit und sind mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten basiert auf einem tiefen Vertrauensverhältnis. Wir möchten, dass Sie aus Überzeugung mit uns zusammenarbeiten, nicht aufgrund vertraglicher Bindungen. Passt es für Sie nicht, sollen Sie die Freiheit haben, die Zusammenarbeit unkompliziert zu beenden.
Wir arbeiten transparent auf der Grundlage fester monatlicher Stundenkontingente, die wir individuell auf Ihren Bedarf abstimmen. Feste Preisstufen oder starre Pakete wie "Basic" oder "Premium" halten wir für nicht zielführend, da jedes Unternehmen einzigartige Anforderungen hat. Im Vorfeld unserer Zusammenarbeit besprechen wir detailliert Ihre Situation und Ihre Ziele, um genau zu verstehen, wo Sie datenschutzrechtlich stehen und mit welchem Stundenkontingent wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Gerne sind wir auch für die gesamte Unternehmensgruppe Ihr externer Datenschutzbeauftrager und greifen dabei auf unsere langjährige Erfahrung in der Beratung komplexer Konzernstrukturen zurück.
Unsere Beratung sowie die Erstellung aller notwendigen Dokumente erfolgen wahlweise auf Deutsch oder Englisch.
Unsere Beratung ist primär auf eine flexible und effiziente Remote-Zusammenarbeit ausgelegt, um Ihnen kurze Kommunikationswege und schnelle Reaktionszeiten zu ermöglichen. Selbstverständlich kommen wir im Rahmen unserer Beauftragung aber auch gerne für Termine wie Kick-off-Workshops, Audits oder Schulungen zu Ihnen vor Ort. Sie sind natürlich auch jederzeit herzlich in unseren Räumlichkeiten in Köln willkommen.
Ja. Durch unseren bewährten "Remote-First"-Ansatz beraten wir Unternehmen effizient und ohne geografische Einschränkungen in ganz Deutschland und darüber hinaus.
Die Pflicht zur Benennung eines DSB besteht insbesondere dann, wenn die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten) oder in der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen liegt. Ein DSB ist zudem in der Regel dann erforderlich, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht kann die freiwillige Benennung eines DSB eine sinnvolle Maßnahme sein, um Risiken zu minimieren.
Um Sie bestmöglich beraten zu können, ist es für uns entscheidend, Ihr Unternehmen, Ihre Prozesse und Ihre Ziele genau zu verstehen. Üblicherweise verschaffen wir uns im Rahmen des initialen Kickoffs einen Überblick über Ihre Organisationsstruktur, eingesetzte IT-Systeme und Dienstleister sowie Ihre zentralen Datenverarbeitungsvorgänge. Bereits vorhandene Dokumentationen wie Richtlinien oder Verträge sind dabei sehr hilfreich.
Selbstverständlich ist dies kein starrer Prozess: Verfügen Sie bereits über eine hohe Datenschutzreife, passen wir unser Vorgehen an und steigen auf Wunsch direkt in die Beratung spezifischer Detailfragen ein.
Sofern für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Benennungspflicht besteht, kann das Fehlen eines Datenschutzbeauftragten verschiedene unternehmerische Risiken nach sich ziehen. Intern fehlt Ihnen die zentrale, fachkundige Anlaufstelle, die den Überblick über komplexe datenschutzrechtliche Anforderungen behält und Sie bei der Risikobewertung unterstützt. Nach außen hin kann dies die Wahrscheinlichkeit für aufsichtsbehördliche Maßnahmen, einschließlich der Verhängung von Bußgeldern, erhöhen. Zudem ist ein benannter DSB auch ein wichtiges Vertrauenssignal an Kunden und Geschäftspartner.