Datentransfers

Ob Auftragsverarbeitung, konzerninterne Datenflüsse oder internationale Transfers: Wir unterstützen Sie, die komplexen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und beraten Sie zur Identifizierung und Minimierung datenschutzrechtlicher Risiken.
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Rechtlicher Hintergrund

Die DSGVO regelt die Weitergabe personenbezogener Daten streng. Bei der Übermittlung an externe Dienstleister als Auftragsverarbeiter ist gemäß Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) unerlässlich. Für Übermittlungen in Drittländer außerhalb des EU/EWR gelten die besonderen Anforderungen des Kapitels V der DSGVO (Art. 44 ff.), die geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln („SCCs“) und ggf. Transfer Impact Assessments („TIAs“) erfordern. Die Rechtslage, insbesondere bei Drittlandtransfers, ist dynamisch und erfordert kontinuierliche Beobachtung.

Wie wir Sie unterstützen

Als Ihr externer DSB beraten wir Sie umfassend zur datenschutzkonformen Gestaltung Ihrer Datenübermittlungen, um die komplexen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Wir unterstützen Sie bei der Beratung zur notwendigen datenschutzrechtlichen Strukturierung von Datenflüssen, sei es an externe Dienstleister oder innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe, und beraten zum sachgerechten Umgang mit den Risiken.

Ein Kern unserer Tätigkeit ist die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen. Selbstverständlich halten wir Sie über die sich stetig wandelnden Rechtsentwicklungen, insbesondere im Bereich der Drittlandtransfers, auf dem Laufenden.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer
Certified Information Privacy Professional, CIPP/E
+49 175 930 555 1
marc.stoering@osborneclarke-services.com
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer
+49 175 930 555 1
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OC Services GmbH, Innere Kanalstr. 15, 50823 Köln, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 92393
Geschäftsführer: Gereon Abendroth, Nicolas Gabrysch-Wolff, Dr. Marc Störing
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