Betroffenenrechte

Transparenz ist ein Grundpfeiler der DSGVO. So müssen betroffene Personen rechtzeitig, klar und einfach verständlich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden (z. B. mittels Datenschutzerklärungen).
Sie sind hier:

Rechtlicher Hintergrund

Die DSGVO räumt den betroffenen Personen eine Reihe von Rechten ein, darunter das Recht auf Auskunft (Art. 15), Löschung (Art. 17) und Widerspruch (Art. 21). Verantwortliche müssen geeignete Verfahren implementieren, um diese Anfragen fristgerecht (in der Regel innerhalb eines Monats) und vollumfänglich zu bearbeiten.

Wie wir Sie unterstützen

Die Bearbeitung von Betroffenenanfragen erfordert höchste Sorgfalt und die Einhaltung kurzer Fristen.

Als Ihr externer DSB beraten wir Sie bei der Entwicklung und Implementierung effizienter interner Prozesse, um sicherzustellen, dass Sie Anträge auf Auskunft, Löschung oder Berichtigung korrekt und fristgerecht erfüllen können.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Erstellung von Antwortmustern. Bei komplexen Anfragen oder schwierigen Abwägungsentscheidungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um Sie bei der Erarbeitung einer den Anforderungen entsprechenden Reaktion zu unterstützen und Risiken zu minimieren.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer
Certified Information Privacy Professional, CIPP/E
+49 175 930 555 1
marc.stoering@osborneclarke-services.com
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer
+49 175 930 555 1
marc.stoering@osborneclarke-services.com
Sie haben Fragen zu den Betroffenenrechten?
OC Services GmbH, Innere Kanalstr. 15, 50823 Köln, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 92393
Geschäftsführer: Gereon Abendroth, Nicolas Gabrysch-Wolff, Dr. Marc Störing
Sprache: