Der Schutz personenbezogener Daten erfordert gemäß Art. 32 DSGVO angemessene technische und organisatorische Maßnahmen („TOM“). Eine fundierte Risikobewertung und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) helfen, geeignete Schutzmaßnahmen zu identifizieren und zu implementieren.
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Rechtlicher Hintergrund
Gemäß Art. 32 DSGVO müssen Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („TOMs“) treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Auswahl der TOMs erfolgt unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten und der Verarbeitungsrisiken. Bei Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko ist gemäß Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) durchzuführen.
Wie wir Sie unterstützen
Als Ihr externer DSB beraten wir Sie, wie Sie ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu definieren und aufrechterhalten.
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung der Angemessenheit Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen und beraten Sie zu deren Optimierung, damit Sie Risiken für personenbezogene Daten effektiv begegnen können.
Bei neuen Verarbeitungsvorhaben beraten wir Sie zur Durchführung von Risikobewertungen und begleiten Sie bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, von der Methodik bis zur Beratung bei der Ableitung von risikominimierenden Maßnahmen.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer Certified Information Privacy Professional, CIPP/E