Löschung und Aufbewahrung

Personenbezogene Daten dürfen nur solange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen es vorschreiben. Ein strukturiertes Löschkonzept ist daher unerlässlich für Ihre Datenschutz-Compliance.
Sie sind hier:

Rechtlicher Hintergrund

Der Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) besagt, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Nach Zweckerreichung oder Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. aus HGB, AO) sind die Daten zu löschen.

Wie wir Sie unterstützen

Die Einhaltung des Grundsatzes der Speicherbegrenzung ist eine wesentliche Anforderung der DSGVO, um Risiken durch übermäßige Datenspeicherung zu minimieren.

Als Ihr externer DSB beraten wir Sie bei der Entwicklung von unternehmensspezifischen Löschkonzepten, die sowohl die Verarbeitungszwecke als auch zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Prozessen, die eine regelmäßige und nachweisbare Datenlöschung ermöglichen.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer
Certified Information Privacy Professional, CIPP/E
+49 175 930 555 1
marc.stoering@osborneclarke-services.com
Dr. Marc Störing
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Sie haben Fragen zur Löschung und Aufbewahrung?
OC Services GmbH, Innere Kanalstr. 15, 50823 Köln, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 92393
Geschäftsführer: Gereon Abendroth, Nicolas Gabrysch-Wolff, Dr. Marc Störing
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