Personenbezogene Daten dürfen nur solange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen es vorschreiben. Ein strukturiertes Löschkonzept ist daher unerlässlich für Ihre Datenschutz-Compliance.
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Rechtlicher Hintergrund
Der Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) besagt, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Nach Zweckerreichung oder Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. aus HGB, AO) sind die Daten zu löschen.
Wie wir Sie unterstützen
Die Einhaltung des Grundsatzes der Speicherbegrenzung ist eine wesentliche Anforderung der DSGVO, um Risiken durch übermäßige Datenspeicherung zu minimieren.
Als Ihr externer DSB beraten wir Sie bei der Entwicklung von unternehmensspezifischen Löschkonzepten, die sowohl die Verarbeitungszwecke als auch zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Prozessen, die eine regelmäßige und nachweisbare Datenlöschung ermöglichen.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer Certified Information Privacy Professional, CIPP/E