Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Datenschutzvorfällen („Datenpannen“) kommen. Ein schnelles und korrektes Reagieren, inklusive der Einhaltung von Meldefristen gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen, ist dann entscheidend, um Schäden zu begrenzen.
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Rechtlicher Hintergrund
Artikel 33 und 34 DSGVO regeln den Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpannen). Verantwortliche müssen Datenpannen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für Betroffene. Bei hohem Risiko müssen auch die Betroffenen benachrichtigt werden.
Wie wir Sie unterstützen
Im Falle einer Datenpanne ist ein schnelles und strukturiertes Vorgehen entscheidend, um Risiken zu minimieren.
Als Ihr externer DSB beraten wir Sie bei der präventiven Entwicklung von internen Prozessen und Notfallplänen für den sachgerechten Umgang mit Datenschutzvorfällen.
Bei einem konkreten Vorfall unterstützen wir Sie bei der Bewertung des Sachverhalts hinsichtlich des Risikos für die Betroffenen und beraten Sie zu den daraus resultierenden Melde- und Benachrichtigungspflichten. Wir begleiten Sie beratend bei den notwendigen Meldeverfahren.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer Certified Information Privacy Professional, CIPP/E