Die Rechtmäßigkeit jeder Datenverarbeitung setzt eine einschlägige Rechtsgrundlage voraus. Wir unterstützen Sie bei der präzisen Identifizierung und belastbaren Dokumentation dieser entscheidenden Compliance-Voraussetzung.
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Rechtlicher Hintergrund
Gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der dort genannten Bedingungen erfüllt ist. Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen zählen die Einwilligung der betroffenen Person (lit. a), die Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung (lit. b) und die Wahrung berechtigter Interessen (lit. f). Die Wahl der passenden Rechtsgrundlage und deren sorgfältige Dokumentation sind für jede Verarbeitungstätigkeit entscheidend. Wenn das berechtigte Interesse herangezogen werden soll, ist eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich und zu dokumentieren.
Wie wir Sie unterstützen
Die korrekte Identifizierung und Anwendung der passenden Rechtsgrundlage ist eine Voraussetzung dafür, die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Als Ihr externer DSB beraten wir Sie bei der systematischen Prüfung und Bestimmung der einschlägigen Rechtsgrundlagen für Ihre Datenverarbeitungsprozesse. Ebenso untersützen wir Sie bei der Anwendung des berechtigten Interesses, was die gemeinsame Durchführung und Dokumentation der erforderlichen Interessenabwägung einschließt.
Sofern Einwilligungen als Rechtsgrundlage dienen, beraten wir Sie auch zu den Aspekten eines rechtskonformen Einwilligungsmanagements.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer Certified Information Privacy Professional, CIPP/E