Informations- und Transparenzpflichten

Transparenz ist ein Grundpfeiler der DSGVO. So müssen betroffene Personen rechtzeitig, klar und einfach verständlich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden (z. B. mittels Datenschutzerklärungen).
Sie sind hier:

Rechtlicher Hintergrund

Die Artikel 12, 13 und 14 DSGVO verpflichten Verantwortliche, betroffene Personen in präziser, transparenter und verständlicher Form über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dies muss zum Zeitpunkt der Datenerhebung oder, wenn Daten von Dritten stammen, innerhalb einer angemessenen Frist geschehen. Kernstück dieser Pflichten sind Datenschutzerklärungen, z.B. für Webseiten, Apps oder Kunden.

Wie wir Sie unterstützen

Als Ihr externer DSB erstellen wir für Sie Datenschutzerklärungen für diverse Kontexte, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und verständlich sind.

Wir unterstützen Sie insgesamt dabei, die umfassenden Informations- und Transparenzpflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen und beraten Sie zu einer transparenten Kommunikation über Ihre Datenverarbeitungstätigkeiten, um Risiken durch Unklarheiten zu minimieren.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer
Certified Information Privacy Professional, CIPP/E
+49 175 930 555 1
marc.stoering@osborneclarke-services.com
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer
+49 175 930 555 1
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Sie haben Fragen zu den Informations- und Transparenzpflichten?
OC Services GmbH, Innere Kanalstr. 15, 50823 Köln, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 92393
Geschäftsführer: Gereon Abendroth, Nicolas Gabrysch-Wolff, Dr. Marc Störing
Sprache: