Die Artikel 12, 13 und 14 DSGVO verpflichten Verantwortliche, betroffene Personen in präziser, transparenter und verständlicher Form über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dies muss zum Zeitpunkt der Datenerhebung oder, wenn Daten von Dritten stammen, innerhalb einer angemessenen Frist geschehen. Kernstück dieser Pflichten sind Datenschutzerklärungen, z.B. für Webseiten, Apps oder Kunden.