Die weitreichenden Dokumentations- und Rechenschaftspflichten sind die Basis einer belastbaren und nachhaltigen Datenschutz-Compliance. Grundlage für die Bewertung von Risiken sowie für Auskünfte gegenüber Aufsichtsbehörden ist dabei insbesondere ein aussagekräftiges Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Sie sind hier:
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) müssen Verantwortliche die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen können. Ein zentrales Instrument hierfür ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten („VVT“) nach Art. 30 DSGVO. Darüber hinaus erfordert die Nachweispflicht eine umfassende Dokumentation weiterer Maßnahmen, wie z.B. technischer und organisatorischer Maßnahmen, durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzungen oder der Einholung von Einwilligungen.
Wie wir Sie unterstützen
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter beraten wir Sie maßgeblich dabei, Ihre Dokumentations- und Rechenschaftspflichten zu erfüllen.
Wir unterstützen Sie bei der methodischen Erstellung und Strukturierung Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten („VVT“) und prüfen bestehende Verzeichnisse auf Konformität.
Angesichts sich wandelnder Prozesse beraten wir Sie zur kontinuierlichen Anpassung Ihrer gesamten Datenschutzdokumentation, damit Sie Ihrer Rechenschaftspflicht jederzeit nachkommen und Risiken durch veraltete Unterlagen minimieren können.
Dr. Marc Störing
Geschäftsführer Certified Information Privacy Professional, CIPP/E